Treppenlifte attraktive Förderung für jedes Vorhaben
Treppenlift-Zuschuss und staatliche Förderung
Wenn Sie Fördermittel für Ihren Treppenlift nutzen können, sparen Sie viel Geld. Wir zeigen Ihnen hier einige der gegebenen Möglichkeiten auf.
Verschiedene Institutionen unterstützen die Finanzierung von Treppenliften durch einen Treppenlift-Zuschuss oder andere Fördermittel. Ziel ist es, den Menschen durch den Treppenlift ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Nutzen Sie diese möglichen Formen der Kostenübernahme und sparen Sie viel Geld.
Informieren Sie sich noch vor der Entscheidung für Ihre Anlage über mögliche Zuschüsse und Fördermittel. Da es sehr vielfältige Fördermöglichkeiten gibt und sich die Konditionen immer wieder ändern können, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Wir beraten Sie gerne umfassend und helfen Ihnen, die für Sie beste Möglichkeit der Treppenlift-Förderung zu finden.
- Pflegekostenzuschuss
- KfW-Darlehen
- Regionale Förderungen
- KFW-Zuschuss
- Steuerliche Absetzbarkeit
- Individuelle Förderungen
- Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegeversicherung
Die Krankenkassen bezuschussen den Kauf eines Treppenlifts im Rahmen der Pflegeversicherung, wenn er als Wohnumfeld verbessernde Maßnahme angeschafft wird. Der Betroffene muss, um diesen Treppenlift-Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, eine Pflegestufe vorliegen haben.
Erhöhung des Pflegekostenzuschusses zum 01.01.2015 bis zu 4.000,-€ je Person mit einer Pflegestufe im gemeinsamen Haushalt. Leben in einem Haushalt mehrere Personen mit einer Pflegestufe zusammen, können bis zu 16.000,- € Zuschuss pro Maßnahme beantragt werden.
Auch wenn kein Rechtsanspruch besteht – die Aussichten auf einen Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse als zuständiger Einrichtung sind gut, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Eine stark beeinträchtigte Mobilität bei täglich wiederkehrenden Tätigkeiten
- Die Notwendigkeit, eine Treppe zu überwinden, um für Sie wichtige Räume aufzusuchen – wie das Badezimmer oder Schlafzimmer
Stellen Sie noch vor dem Einbau bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf einen Pflegekostenzuschuss aus der Pflegekasse. Ein kurzer, formloser Antrag genügt. Von uns erhalten Sie den Antrag bereits vorbereitet mit unserem Angebot. Auch wenn Sie erst nach dem Antrag in eine Pflegestufe eingruppiert werden, sind die Aussichten gut, dass Ihre Pflegekasse den Einbau des Treppenlifts unterstützt.
Wichtig: Ein Antrag auf Pflegekostenzuschuss kann nur bei Vorliegen einer Pflegestufe bzw. parallel zur Beantragung der Pflegestufe gestellt werden.
Den Pflegekostenzuschuss können Sie sowohl beim Kauf als auch bei der Miete beantragen. Lassen Sie sich von unserem geschulten Fachpersonal beraten. Sie helfen Ihnen gerne, durch den Zuschuss aus der Pflegeversicherung Geld zu sparen.
Investitionszuschuss der KfW
Einen attraktiven Zuschuss zur Finanzierung des Treppenlifts bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihres Programms zum altersgerechten Umbau. Der Zuschuss beträgt acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 € pro Wohneinheit.
In Anspruch nehmen können diesen Treppenlift-Zuschuss Eigentümer, Mieter und Vermieter, die ihr Haus oder ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten. Mieter brauchen für die Umbaumaßnahmen die Zustimmung des Vermieters. Der Antrag sollte vor dem Einbau direkt bei der KfW gestellt werden, damit die Finanzierung gesichert ist.
Besonders attraktiv ist der Zuschuss durch die KfW für Sie, wenn Sie keine Pflegestufe haben und folglich auch keinen Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten. Zwar können die Zuschüsse von KfW und Pflegeversicherung auch miteinander kombiniert werden, allerdings wird der KfW-Zuschuss in diesem Fall anteilig gekürzt und entfällt gegebenenfalls ganz.
Genaue Informationen zu einem Treppenlift-Zuschuss durch die KfW erhalten Sie von unserem geschulten Fachpersonal.
Treppenlift steuerlich absetzen
Um den Treppenlift steuerlich abzusetzen, müssen Sie seine Anschaffung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das ist dann der Fall, wenn sein Einbau aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Daher sollten Sie sich von Ihrem Arzt attestieren lassen, dass es Ihnen kaum mehr möglich ist, die Treppe zu überwinden und ein Treppenlift erforderlich ist, um Ihnen weiterhin ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.
Wo die außergewöhnliche Belastung beginnt bzw. wie hoch die Kosten sein dürfen, die Ihnen aus Sicht des Finanzamts zugemutet werden können, hängt von Ihrem Einkommen ab. Klären Sie die Möglichkeit, den Treppenlift von der Steuer abzusetzen, am besten mit Ihrem Steuerberater.
Zinsgünstige Darlehen durch die KfW
Wenn Sie Ihren Treppenlift finanzieren möchten, bietet die KfW im Rahmen des Programms „159 - Altersgerecht Umbauen“ für die Anschaffung eines Treppenlifts ein Darlehen mit außergewöhnlichen Konditionen an.
Sofern die Zustimmung des Vermieters vorliegt, kann der Kauf eines Treppenlifts mit einem effektiven Zinssatz ab 1,00 % p.a. bis zu 100 % finanziert werden.
Regionale Fördermaßnahmen
Mehrere Landesregierungen, Städte und Regionen haben Fördermaßnahmen erlassen, damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Den Einbau eines Treppenlifts fördern in Form von Zuschüssen oder Darlehen derzeit die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie die Region Hannover und die Stadt Mannheim.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir beraten Sie zu allen Themen um Treppenlifte, Sitzlifte, Plattformlifte, Rollstuhlhebebühnen, Hebeplattformen, Behindertenaufzügen, Senkrechtliften, Rampen und Rollrampen. Wir besuchen Sie dazu nach Absprache direkt in Ihrem Umfeld in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Dazu gehören die Städte Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Wolfenbüttel, Salzgitter, Helmstedt, Schöningen, Schöppenstedt, Gifhorn, Celle, Hildesheim, Peine, Bad Harzburg, Burgdorf, Wittingen, Goslar, Lehrte, Brome, Magdeburg, Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg, Bad Gandersheim und das ganze Umland mit Harz und Heide und der Börde.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail, oder benutzen Sie den Schnellkontakt unten auf dieser Seite, um einen Termin zu vereinbaren.
Individuelle Fördermöglichkeiten durch verschiedene Träger
Eine Kostenübernahme für den Treppenlift beantragen können Sie auch, wenn Sie ihn infolge eines Unfalls benötigen. Je nach Art des Unfalls übernimmt die Berufsgenossenschaft (bei Arbeits- und Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten), die Unfallkasse oder die Haftpflichtversicherung (beim Fremdverschulden) die Kosten.
Abhängig von der individuellen Situation übernimmt der Träger die Kosten für den Treppenlift in voller Höhe. Kriegsopfer und im Wehrdienst Verletzte können eine Förderung bei der Hauptfürsorgestelle beantragen.
Brauchen Sie den Treppenlift, um wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden? Dann sollten Sie bei der Agentur für Arbeit eine Kostenübernahme für den Treppenlift beantragen. Sollte keiner der genannten Träger die Kosten für den Treppenlift übernehmen, können Sie einen Treppenlift-Zuschuss bei der Sozialhilfe beantragen.